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Das Landratsamt Rastatt führt das virtuelle Bauamt (VBA) ein.

05. Dezember 2023

Das Landratsamt Rastatt führt das virtuelle Bauamt (VBA) ein. Dies spart neben Papier auch Zeit, da die Postwege entfallen und die Verfahrensbeteiligten gleichzeitig Zugriff auf die benötigten Unterlagen haben werden. Der neue Service startet am 4. Dezember 2023.

Baurechtliche Verfahren können dann im Zuständigkeitsbereich der Baurechtsbehörde des Landratsamts Rastatt über das eigens geschaffene VBA-Portal abgewickelt werden, das an die Homepage des Landratsamtes angegliedert ist. Das Portal stellt eine Kommunikationsplattform zur Antragstellung und Kommunikation im gesamten Bauantragsverfahrens dar, bei der auch die Gemeinden und die beteiligten Behörden vom Zusammenstellen der Unterlagen bis zur Entscheidung in vollelektronischer Form digital eingebunden werden.

Für das vereinfachte wie auch das gewöhnliche Baugenehmigungsverfahren ist die Antragstellung als auch die weitere Bearbeitung und Beteiligung von Behörden bis zur Entscheidung mit Start des VBA damit nun auch rein digital möglich. Andere Verfahren wie etwa Bauvorbescheide, oder Kenntnisgabeverfahren werden zunächst weiterhin nur in Papierform möglich sein, die Antragstellung ist auch in diesen Fällen digital möglich. Die Ausweitung des volldigitalen Angebots ist sukzessive vorgesehen.

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