Lösungen

Umsetzung E-Government-Gesetz

Das E-Government-Gesetz (EGovG) sieht eine weitreichende Förderung der elektronischen Verwaltung vor. Dadurch werden viele Hürden abgebaut, die bei der Realisierung von E-Government-Projekten im Wege standen: der Umgang mit Schriftformerfordernis und Unterschriften, elektronische Bezahlmöglichkeiten oder die Schaffung eines elektronischen Zugangs. Doch werden durch das EGovG nicht nur neue Möglichkeiten bei der elektronischen Unterstützung des Verwaltungshandelns geschaffen, sondern auch konkrete Anforderungen gestellt und Umsetzungszeiträume vorgegeben. Dabei gilt das EGovG nicht nur für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes, sondern auch für die Behörden der Länder und Gemeinden, wenn diese Bundesrecht ausführen. Dies betrifft z.B. den Bereich des Meldegesetzes oder des StVG bzw. der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Damit möchte der Gesetzgeber die Hindernisse abbauen und die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung erleichtern.

Diese Anforderungen sind zusammengefasst:

  • Schaffung eines elektronischen Zugangs zu Verwaltung durch Übermittlungsmöglichkeit elektronischer Dokumente ggf. mit De-Mail und elektronischem Identitätsnachweis (Artikel 1 §2)
  • Ermöglichen von elektronischem Bezahlen (Artikel 1 §4)
  • Umgang mit elektronischen Nachweisen (Artikel 1 §5)
  • Einführung einer elektronischen Aktenführung (Artikel 1 §6)
  • Ersatz von Papierdokumenten durch deren elektronische Wiedergabe (Artikel 1 §7)
  • Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand (Artikel 1 §9)
  • Umgang mit der Schriftformerfordernis (Artikel 1 §13)
  • Georeferenzierung von Daten (Artikel 1 §14)

Die entsprechenden Fachgesetze werden durch die folgenden Artikel entsprechend geändert. Insbesondere ist hier der geänderte Umgang mit der Schriftform zu beachten, ein häufiges Hindernis für die elektronische Öffnung von Verwaltungsverfahren: alleine durch ein Unterschriftsfeld auf einem amtlichen Formularmuster wird nicht die Anordnung der Schriftform bewirkt.

Hinzu kommt, dass derzeit in mehreren Ländern Gesetzesinitiativen laufen, das EGovG auch auf das Landesrecht zu übertragen.

Wir haben deshalb auf Grundlage der Produkte unserer cit intelliForm Familie ein Paket geschnürt, mit dessen Hilfe die verschiedenen technischen Anforderungen des EGovG schnell und kostengünstig umgesetzt werden können:

  • Assistenten-gestützte Formulare, auch als Web-App
  • Modellierung von Verwaltungsleistungen und Dokumenten
  • Modellbasierte Workflows ohne Programmierung
  • Genaue Darstellung des Verfahrensstands
  • Integration De-Mail und neuer Personalausweis
  • Integration verschiedener E-Payment-Lösungen
  • Integration elektronischer Aktenführungssysteme
  • Integration von Komponenten zur Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen

Unsere Produkte haben sich bereits seit vielen Jahren in den verschiedensten Verwaltungsverfahren bewährt und die stufenweise Umsetzung elektronischer Zugänge ermöglicht. Neu an dem Paket ist der exakte Zuschnitt auf die Anforderungen des Gesetzes und ein standardisiertes Einführungskonzept. Durch viele langjährige Partnerschaften konnten wir die notwendigen Integrationen (z.B. zu führenden DMS-Systemen) bereits durchführen und Sie können auf erprobte Lösungen zurückgreifen.

Machen auch Sie Ihre Behörde fit für das neue E-Government-Gesetz. Gerne beraten wir Sie bei der Erweiterung Ihrer Infrastruktur.