Das elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren – ein Teil des e-Governments in der Abfallüberwachung
Bundesweit müssen alle Beförderer, Sammler, Händler und Makler von Abfällen ihre Tätigkeit entweder der zuständigen Behörde anzeigen oder sie bedürfen einer Erlaubnis durch diese. Im elektronischen Anzeige- und Erlaubnisverfahren eAEV steht den Gewerbetreibenden im Entsorgungsbereich ein Online-Instrument zur Verfügung, das die Anzeige- und Erlaubnispflicht wesentlich erleichtert. Das Verfahren beruht auf cit intelliForm und ermöglicht die bidirektionale Kommunikation zwischen dem Antragsteller bzw. Erlaubnisinhaber und der Behörde.