Verwaltung in Deutschland soll durch einheitlichen Zugang zu digitalen Dienstleistungen modernisiert werden. cit befürwortet die Entwicklung und rät den öffentlichen Verwaltungen, zügig mit der Umsetzung eigener, vor allem nutzerfreundlicher, Angebote zu beginnen.
Dettingen/Teck, 12.1.2017 – Die cit GmbH, Spezialist für formular- und dokumentbasierte Software, begrüßt die vom Bundeskabinett mit einer Grundgesetzänderung und dem Onlinezugangsverbesserungsgesetz (OZG) in die Wege geleitete Modernisierung der deutschen Verwaltung und den damit verbundenen geplanten „Durchbruch für ein modernes E-Government in Deutschland”.
Demnach sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre möglichst viele Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen nicht nur online angeboten, sondern vor allem auch einfach und schnell gefunden werden können. Zu diesem Zweck plant der Bund die Einrichtung eines Verwaltungsportals, das den vollständigen Zugang zu allen online verfügbaren Verwaltungsleistungen ermöglichen soll.
Neben einer Änderung im Grundgesetz, die dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zur Ausgestaltung des einheitlichen Zugangs gibt, regelt das ebenfalls im Kabinett verabschiedete Onlinezugangsverbesserungsgesetz die weitere Ausgestaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Dass es hier dringenden Handlungsbedarf gibt, zeigt ganz aktuell wieder das jüngst veröffentlichte Digital Government Barometer 2016, eine internationale Studie des Marktforschungsinstituts IPSOS, bei der jeweils 1000 Menschen in Deutschland, Frankreich, Norwegen und Großbritannien zur Digitalisierung von Ämtern und Behörden in ihrem jeweiligen Land befragt wurden. Die Untersuchung macht deutlich, dass die deutsche Verwaltung im europäischen Vergleich deutlich im Rückstand ist: nur 53 Prozent der Deutschen empfinden den Einsatz digitaler Technologien im öffentlichen Sektor als sehr weit oder ziemlich weit fortgeschritten – das sind 22 Prozent weniger als in Norwegen. Und auch Frankreich und Großbritannien schneiden deutlich besser ab, Deutschland bildet das Schlusslicht in dieser Konstellation. Die Mehrheit der Studienteilnehmer wünscht sich deshalb auch eine Intensivierung staatlicher Anstrengen zur Digitalisierung, wie sie mit dem neuen OSZ nun geplant ist. Die weitere Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bedeutet mehr Effizienz, Geschwindigkeit und Agilität – das bessere Abschneiden in Studien ist dabei nur ein plakativer Nebeneffekt.
Klaus Wanner, Geschäftsführer von cit, begrüßt die Initiative ebenfalls, schließlich mahnt er schon seit Jahren, dass eines der Hauptprobleme des E-Governments in Deutschland die schlechte Auffindbarkeit der vorhandenen Angebote ist. Weitere Hauptprobleme sind die oftmals unzureichende Benutzerfreundlichkeit und die mangelnde Durchgängigkeit der Prozesse. „Die Bestrebungen zur Modernisierung der Verwaltung gehen auf jeden Fall in die richtige Richtung. War bislang der Servicegedanke ein Motor für die Digitalisierung, kommt nun auch noch eine Verpflichtung hinzu, die den Prozess hoffentlich weiter beschleunigt”, sagt Wanner. „Dabei ist der zentrale Zugang über ein virtuelles Portal nur ein wichtiger Aspekt. Letztlich müssen die dahinterliegenden Online-Prozesse modernen Anforderungen zur Benutzerführung und Medienbruchfreiheit gerecht werden. Gerade weil Verwaltungsleistungen nicht jeden Tag genutzt werden, muss die Bedienung einfach und das Nutzererlebnis überzeugend sein.”
Städte wie Hamburg, Nürnberg oder Erfurt, die bereits vor einigen Jahren eine konkrete E-Government-Strategie entwickelt haben und diese konsequent verfolgen, werden mit der gesetzlichen Verpflichtung, „alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen binnen fünf Jahren auch online anzubieten”, keine Probleme haben, alle anderen fordert Wanner jetzt jedoch zum Handeln auf. „Die Kommunen sollten sofort damit beginnen, etwas zu tun, damit sie innerhalb des geforderten Zeitraums fertig werden und an das geplante einheitliche Portal angebunden werden können.” Das Vorhaben eines „virtuellen Portals” über alle Verwaltungen hinweg ist ohne Frage ein Großprojekt. Finale und definitive Vorgaben seitens des Bundes werden nach Wanners Einschätzung noch auf sich warten lassen. Dennoch sollten Verwaltungen jetzt nicht auf den Bund warten, sondern ihre eigenen Systeme und Verfahren vorbereiten: „Moderne Softwarelösungen werden sich leicht in später vom Bund definierte Schnittstellen einpassen können. Die Hauptaufgabe ist zunächst die Vereinheitlichung, Öffnung und benutzerfreundliche Gestaltung der Fachverfahren sowie ein übergreifendes, einheitliches Antrags- und Fallmanagement.”
Dazu gehört auch der Einsatz moderner, assistentengestützer Formulare, statt der leider immer wieder zu beobachtenden Versuchung zu erliegen, bisherige Papierformulare in nicht mehr zeitgemäße und vor allem inzwischen auch kaum noch technisch unterstützte PDF-Eingabeformulare umzuwandeln, um eine schnelle Lösung herbeizuführen.
Intelligente Formularassistenten fragen nur die Informationen ab, die tatsächlich notwendig sind, leiten die Nutzer intuitiv durch den Ausfüllprozess, lassen Prozesse durch die Einbindung von eID und E-Payment medienbruchfrei abschließen und unterstützen sämtliche Browser sowie mobile Endgeräte.
Die neue Initiative wird den Zugang und das Auffinden der Online-Angebote erleichtern. Die Verwaltungen sollten das als Chance sehen und umgehend damit beginnen, benutzerfreundliche E-Government-Dienstleistungen zu entwickeln und umzusetzen.