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Online-Angebot erleichtert Arbeit gemeinnütziger Vereine

Privatpersonen und Vereine in Hamburg und Bremen können mit digitalem Antrag Kleine Lotterien für den guten Zweck elektronisch beantragen. Service des IT-Dienstleisters Dataport nutzt Lösung cit intelliForm.

Dettingen/Teck, 13.7.2022 - Die cit GmbH, Spezialist für E-Government und formularbasierte Prozesse, gibt bekannt, dass die Hansestädte Bremen und Hamburg mit Unterstützung des IT-Dienstleisters Dataport einen digitalen Antrag zur Genehmigung kleiner Lotterien mit cit intelliForm umgesetzt haben. cit intelliForm ist dabei Bestandteil der Online-Service-Infrastruktur von Dataport, die Basiskomponenten wie Authentifizierung, Postfach oder Payment übergreifend zur Verfügung stellt.

„Kleine Lotterien“ sind genehmigte öffentliche Lotterien, Tombolas oder öffentliche Ausspielungen, bei denen Geldgewinne, Sachgewinne oder geldwerte Dienstleistungen verlost werden. Als fremdnützige Veranstaltung bis zu einem Spielkapital in Höhe von 40.000 Euro ist die Kleine Lotterie von der Lotteriesteuer ausgenommen. Der Reinertrag muss dabei für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwendet werden.

Mit dem Online-Dienst „Veranstaltung einer Lotterie“ kann die Genehmigung einer Verlosung für einen guten Zweck in Hamburg und Bremen nun digital beantragt werden. Damit bekommen vor allem Vereine und Kirchengemeinden die Möglichkeit, alle Informationen an einer Stelle einzusehen und den Antrag schnell und einfach online zu stellen. Dabei werden die Antragstellenden mit Unterstützung eines modernen Formularassistenten von cit intelliForm komfortabel durch den Antrag geführt und erhalten nach Absenden sofort eine Bestätigung des eingereichten Antrags. Auch der Upload von Verwendungsnachweisen kann hier direkt erfolgen.

Die Digitalisierung dieser Lotterieerlaubnis bedeutet nicht nur die Bereitstellung eines nutzerfreundlichen Online-Dienstes gemäß OZG, sondern erleichtert und unterstützt zudem konkret das wichtige gemeinnützige Engagement der Bürgerinnen und Bürger.  

Auch die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter profitieren von dem neuen, digitalen Service: Da sie die Anträge nun digital und auf Plausibilität geprüft vorliegen haben, entfällt das fehleranfällige und aufwändige Erfassen der Informationen und der Vorgang kann schneller abgeschlossen werden. Da Bremen und Hamburg gemeinsam mit Dataport auf die gleiche E-Government-Infrastruktur setzen, können sie von gegenseitigen Synergien profitieren. In diesem Fall hatte Hamburg den Online-Antrag entwickelt und Bremen konnte ihn nachnutzen.

„Dieses Beispiel zeigt, dass auch die Digitalisierung kleinerer Online-Anträge einen deutlichen Mehrwert bringt“, erklärt Klaus Wanner, geschäftsführender Gesellschafter bei der cit GmbH und E-Government-Experte. „Die Umsetzung ist schnell gemacht und auch wenn hier keine riesigen Kosten eingespart werden, profitieren Bürgerinnen und Bürger von der deutlich einfacheren Antragsstellung und schnelleren Berarbeitung. Die kommunale Verwaltung spart ihrerseits knappe Personalressourcen und profitiert von einem modernen, bürgerfreundlichen Image.“