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Bremen setzt Online-Anträge mit cit intelliForm um

Gemeinsame Lösung mit Dataport erlaubt schnellen Einstieg in die Digitalisierung von Antragsverfahren. Behörden und Antragstellende profitieren von besserer Datenqualität und kürzeren Bearbeitungszeiten.

Dettingen/Teck, 08.12.2021 - Die cit GmbH, Spezialist für E-Government und formularbasierte Prozesse, gibt bekannt, dass die Hansestadt Bremen mit Unterstützung des IT-Dienstleisters Dataport digitale Anträge im Kontext von Baustelleneinrichtungen mit cit intelliForm umgesetzt hat. cit intelliForm ist dabei Bestandteil der Plattform Online Service Infrastruktur von Dataport, die Basiskomponenten wie Authentifizierung, Postfach oder Payment übergreifend zur Verfügung stellt.

Mit dem Antrag auf Sondernutzung können Personen oder Firmen eine Erlaubnis zur Aufstellung eines Containers, von Baumaterial, Bauzäunen oder Ähnlichem auf öffentlichem Grund beantragen. Über den gleichen Dienst können auch Verlängerungsanträge gestellt werden. Weiterhin wurde der Antrag zur Herstellung einer Baustellenüberfahrt digitalisiert. Er wird benötigt, wenn die Zufahrt auf ein Baustellengrundstück mit Baufahrzeugen von der Straße aus nur über einen öffentlichen Radweg, Gehweg oder Grünstreifen erfolgen kann.

Beide Antragsarten werden über assistentengestützte Formulare mit cit intelliForm erstellt und an die zuständige Behörde eingereicht. Besonders großer Wert wurde dabei auf eine ansprechende Benutzerführung gelegt, um zum einen dem Antragsstellenden die Arbeit so einfach wie möglich zu machen und zum anderen für eine hohe Qualität der eingehenden Anträge zu sorgen.

So bekommen die Antragstellenden nur die Felder angezeigt, die für ihr jeweiliges Anliegen relevant sind, und werden beim korrekten Ausfüllen unterstützt. Beispielsweise erscheint eine Drop-Down-Liste mit Straßennamen, sobald die ersten Buchstaben der entsprechenden Straße eingegeben wurden. Wurden Felder beim Ausfüllen vergessen, erscheint eine Fehlermeldung. Durch die Hilfeseiten ist rasch ersichtlich, welche ergänzenden Unterlagen zu dem Antrag digital eingereicht werden müssen. Zudem kann das Ausfüllen der Anträge jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.

Die Anträge können bequem über den PC oder ein mobiles Endgerät ausgefüllt und medienbruchfrei an das zuständige Amt geschickt werden – der Postweg entfällt. Für die Behörden entfällt das Einscannen postalisch eingereichter Anträge. Durch die enge Führung der Nutzenden sind die Anträge nun inklusive der notwendigen Anlagen vollständig. Die digitale Form verbessert die Lesbarkeit im Vergleich zu mit der Hand geschriebenen Formularen. So können lästige Rückfragen in der Bearbeitung vermieden werden und die Bescheiderstellung zügiger erfolgen. Die Verwaltung und Antragsteller profitieren beide von der zügigeren und effizienteren Bearbeitung.

„Diese Beispiele zeigen, wie die Digitalisierung schnell einen deutlichen Mehrwert für die Verwaltung sowie Unternehmen und Bürger schaffen kann“, erklärt Klaus Wanner, geschäftsführender Gesellschafter und Experte für E-Government bei cit. „Auf einer geeigneten E-Government-Plattform ist es möglich, unkompliziert alle Arten von Online-Anträgen – von sehr einfach bis komplex – in rascher Folge umzusetzen. Und diese Geschwindigkeit braucht es, um bis zum Inkrafttreten des OZG die geforderte Zahl an Dienstleistungen digitalisiert zu bekommen.“