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E-Government-Gesetz auch vom Bundesrat verabschiedet

07. Juni 2013

In seiner 910. Sitzung am 7. Juni 2013 verabschiedete der Bundesrat das E-Government-Gesetz, nachdem dieses zuvor, am 18. April, den Bundestag passiert hatte. Von dieser gesetzlichen Grundlage versprechen sich die Entscheidungsträger eine Erleichterung des Umgangs zwischen Bürger und Behörden. "Ziel des E‐Government‐Gesetzes ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse den elektronischen Austausch zwischen Bürger und Behörde sowie eine durchgängig elektronische Vorgangsbearbeitung in der Verwaltung zu ermöglichen. Das Gesetz schafft Standards für Bund, Länder und Kommunen, die die Grundlage für eine nutzerfreundlichere, verlässliche und effiziente Basis-Infrastruktur sind." Quelle: BMI

Meldung www.heise.de