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06. Juli 2008

Dienstleistungsrichtlinie Ziel des Vorhabens ist es, bis Mitte 2008 ein Modell ("Blaupause") für die IT-Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie zu entwickeln und zu erproben. Mit der Blaupause sollen die infrastrukturellen Anforderungen auf nationaler Ebene und im europaweiten Kontext definiert, die erforderliche IT-Unterstützung für die medienbruchfreie Verfahrensabwicklung beschrieben, eine geeignete IT-Architektur entwickelt sowie technische Standards (insbes. im Hinblick auf Schnittstellen) vorgeschlagen werden. Die für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtline notwendigen technischen Anforderungen werden hersteller- und produktneutral entwickelt. Darüber hinaus werden die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen aufgezeigt, die aus der elektronischen Verfahrensabwicklung resultieren. Die Federführung haben die Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein unter Mitwirkung des Bundes und des Deutschen Landkreistages übernommen. Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem von der Wirtschaftsministerkonferenz eingesetzten Bund-Länder-Ausschuss "Dienstleistungswirtschaft", dem weiterhin die Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie und einer entsprechenden Meilensteinplanung obliegt.